CE-KENNZEICHNUNG
Gemäß die Bauproduktenverordnung ist die CE-Kennzeichnung jetzt verpflichtend für Teleskoptribünen.
GARANTIE
Die Anlagen und Ausrüstungen von MASTER Industrie bieten folgende Garantien:
- 1 Jahr Garantie auf Herstellungsfehler (Teile und Arbeitsaufwand) bei der Funktionsfähigkeit der Tribüne.
- 1 Jahr Garantie auf die elektrische Ausrüstung und die Sitze.
- 5 Jahre auf die Metallstruktur der Tribüne.
Von unserer Garantie ausgenommen sind Beschädigungen an der Tribüne aufgrund einer unsachgemäßen Bedienung, der Nichteinhaltung der Betriebsanleitung sowie durch das Publikum auf der Tribüne verursachte Beschädigungen.
Unsere Garantie endet bei Arbeiten einer Fremdfirma an unserem Material für Änderungs-, Reparatur- oder Wartungszwecke ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung unseres Unternehmens.
NORMEN DIN
- EN 13200: Zuschaueranlagen
- EN 13200-1: Kriterien für die räumliche Anordnung von Zuschauerplätzen - Anforderungen
- EN 13200-3: Abschrankungen
- EN 13200-4: Sitze – Merkmale der Produkte EN 13200-5: Ausfahrbare (ausziehbare) Tribünen
- NF P01-012: Maße für Umwehrungen - Sicherheitsregeln für Maße für Umwehrungen und Treppengeländer
- EN 1991: Eurocode 1 – Einwirkungen auf Tragwerke
- EN 1993: Eurocode 3 – Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
- EN 287-1: Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen
- EN 15614: Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren
- Lackierung: Polyesterpulver von Fachbetrieb, der nach ISO 9001 und ISO 14000 zertifiziert ist.
- Unsere Schweißer sind ordnungsgemäß qualifiziert und werden von einer Schweißaufsicht beaufsichtigt, wie von Norm EN 1090-2 * vorgeschrieben.
- EN 1090-1 Schweißkonstruktionen
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